AGB's der Sweetlight LCE
I. Allgemeine Vorschriften Für alle - auch zukünftigen - Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie für alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, die zwischen der Sweetlight LCE, Bianca Dietz und dem Besteller im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Bedingungen des Bestellers, welche die Sweetlight LCE, Bianca Dietz, nicht ausdrücklich anerkennt, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Vertragsabschluss
1. Angaben zur Sweetlight LCE, Bianca Dietz, zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichte, Maße, Gebrauchswerte) sind als annähernd zu betrachten. Sie sind nur dann zugesicherte Eigenschaften und keine bloße Beschreibung der Ware, wenn die gemachten Angaben durch die Sweetlight LCE, Bianca Dietz nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Alle Lieferverträge und sonstigen Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz. Der Inhalt dieser Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz.
3. Angebote sind stets freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich bestimmt ist.
4. Kosten, welche durch die Änderung eines geschlossenen Liefervertrages auf Wunsch des Bestellers bedingt sind, gehen zu Lasten des Bestellers.
5. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Sweetlight LCE, Bianca Dietz Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
6. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz verpflichtet sich, vom Besteller vorgelegte und als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
III. Gegenstand der Leistungen
1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz maßgebend, im Falle des Angebots der Sweetlight LCE, Bianca Dietz das Angebot.
2. Die Rechte an den durch die Sweetlight LCE, Bianca Dietz erstellten Konstruktionsplänen verbleiben auch dann im Eigentum der Sweetlight LCE, Bianca Dietz, wenn der Besteller die mit der Erstellung der Pläne verbundenen Entwicklungskosten teilweise oder in voller Höhe übernommen hat. Die Rechte an durch die Sweetlight LCE, Bianca Dietz erarbeiteten Konstruktionsplänen stehen dem Besteller nur nach vorheriger gesonderter schriftlicher Vereinbarung und erst nach Zahlung der vollständigen tatsächlichen Entwicklungskosten einschließlich Unternehmergewinn zu. Gleiches gilt für Zeichnungen, Entwürfe und sonstigen Unterlagen oder Mustern. Sie dürfen Dritten nur mit Einwilligung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere im Zusammenhang mit Angeboten stehende Unterlagen sind uns auf Verlangen zurückzugeben.
3. Zur Fabrikation von Ware nach Plänen der Sweetlight LCE, Bianca Dietz angefertigte Einrichtungen z.B. Werkzeuge und Formen, verbleiben im alleinigen Eigentum der Sweetlight LCE, Bianca Dietz.
4. Bei Gegenständen, welche nach Angaben des Bestellers hergestellt werden, übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wird der Sweetlight LCE, Bianca Dietz unter Geltendmachung solcher Schutzrechte die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände untersagt, ist die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ohne Verpflichtung zur Prüfung der Rechtslage berechtigt, insoweit jede Tätigkeit einzustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Der Besteller hat die Sweetlight LCE, Bianca Dietz von allen Ansprüchen Dritter, die damit in Zusammenhang stehen unverzüglich freizustellen.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preisangaben der Sweetlight LCE, Bianca Dietz gelten für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
2. Alle Preisangaben verstehen sich in EURO netto ab Werk (94563 Otzing) Verpackungs- und Versandkosten einschl. Transportversicherung und ggf. Ausfuhrzölle gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Preise und Kosten verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
3. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung sind die vertraglich vereinbarten Zahlungsansprüche gemäß Rechnung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz wird dem Besteller die Abholmöglichkeit oder die Versandbereitschaft der bestellten oder im Lohnauftrag bearbeiteten Ware telefonisch oder schriftlich mitteilen und zugleich dem Besteller die Rechnung übersenden. Soll die Ware auf Wunsch des Bestellers versendet werden, übermittelt die Sweetlight LCE, Bianca Dietz dem Besteller mit der Rechnung die Mitteilung von der Versandbereitschaft der bestellten Ware. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ist berechtigt, die bestellte Ware dem Transporteur oder bei Abholung der Ware durch den Besteller oder einen Beauftragten des Bestellers erst nach vollem Ausgleich aller aus der Geschäftsbeziehung resultierenden fälligen Ansprüche der Sweetlight LCE, Bianca Dietz gegen den Besteller zu übergeben.
4. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, berechnet die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ohne weiteren Nachweis einen Verzugszins in Höhe 12 % p.A. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nur zulässig, wenn solche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
6. Werden der Sweetlight LCE, Bianca Pilsl nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers, erheblich zu mindern geeignet sind, so ist die Sweetlight LCE, Bianca Dietz berechtigt, noch nicht erfüllte Lieferungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung zum Besteller nur gegen Vorauszahlung des vereinbarten oder voraussichtlichen Rechnungsendbetrages bzw. Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Besteller einer Aufforderung zur Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht binnen 5 Werktagen nach, ist die Sweetlight LCE, Bianca Dietz berechtigt, nach angemessener Nachfrist von weiteren 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
V. Lieferung und Lieferzeit
1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten Lieferfristen und Liefertermine nur annähernd. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind mit Meldung der Versandbereitschaft eingehalten.
2. Die Berechnung der Lieferfristen beginnt erst, wenn über alle Einzelheiten der Bestellung einschließlich der technischen Ausführung und Spezifikation des Liefergegenstandes Übereinstimmung erzielt ist. Verlangt der Besteller nach der Auftragsbestätigung eine Änderung und wird dieses Verlangen durch die Sweetlight LCE, Bianca Dietz akzeptiert, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung.
3. Lieferfristen verlängern sich - unbeschadet der Rechte der Sweetlight LCE, Bianca Dietz aus Verzug der Abnahme - um den Zeitraum, um den der Besteller seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderen Verträgen der Sweetlight LCE, Bianca Dietz gegenüber nicht nachkommt. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
4. Teillieferungen sind zulässig. Mehr- oder Minderlieferungen, welche nicht mehr oder weniger als 10% vom vertraglich vereinbarten Lieferumfang abweichen, sind ebenfalls zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
5. Bei Verträgen mit fortlaufender Auslieferung (Abrufaufträge) sind uns Abrufe und Sorteneinteilungen für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben und zwar spätestens sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Liefermonats. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit abgerufen oder eingeteilt, so ist die Sweetlight LCE, Bianca Dietz nach fruchtloser Nachfristsetzung von 5 Werktagen berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Vertrages zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
6.a) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Ereignisse, welche die Sweetlight LCE, Bianca Dietz wir trotz Wahrung der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann - wie z.B. Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Rohstoff-, Energie- oder Artikelbeschaffung die nicht durch Sweetlight LCE, Bianca Dietz hergestellt werden, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, ungünstige Witterungsverhältnisse und Verzögerungen auf oder im Zusammenhang mit dem Transport usw. - auch wenn diese beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich um angemessene Zeit, wenn die Sweetlight LCE, Bianca Dietz durch die vorgenannten Ereignisse an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert werden. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird Sweetlight LCE, Bianca Dietz von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise frei.
b) Die vorgenannten Umstände sind auch dann durch die Sweetlight LCE, Bianca Dietz nicht zu vertreten, wenn sie während eines schon vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen dem Besteller durch die Sweetlight LCE, Bianca Dietz baldmöglichst mitteilen. c) Sofern die Lieferverzögerung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei oder tritt der Besteller vom Vertrag zurück, so kann der Besteller daraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
7. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Sweetlight LCE, Bianca Dietz die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführungen eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
8. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
9. Gerät die Sweetlight LCE, Bianca Dietz in Liefer- oder Leistungsverzug oder wird die Lieferung gleich aus welchem Grunde unmöglich, so haftet die Sweetlight LCE, Bianca Dietz für die dem Besteller etwa zustehenden Schadensersatzansprüche gleich welcher Art (insbesondere aus §§ 286, 325, 326 BGB) nur nach Maßgabe der Ziffer IX. dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
VI. Gefahrenübernahme und Versand
1. Der Versand erfolgt für Rechnung und eigene Gefahr des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen des Bestellers. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart. Versandanweisungen des Kunden sind für die Sweetlight LCE, Bianca Dietz nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind.
2. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Produkte an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Sweetlight LCE, Bianca Dietz zusätzliche Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen hat. Übernimmt die Sweetlight LCE, Bianca Dietz auf Wunsch des Bestellers den Transport selbst, geht die Gefahr auf den Besteller mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung über.
3. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. In diesen Fällen tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerung bei Sweetlight LCE, Bianca Dietz oder bei Dritten trägt der Kunde und werden neben dem in Ziffer IV, 5 vereinbarten Zinsschaden mit mindestens 0,25% des Warenrechnungsnettowertes je angefangene Verzugs-/Lagerwoche berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Anspruches für die Kosten der Lagerung gegen den Besteller bleiben unberührt.
4. Angelieferte Produkte sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte aus diesen Bedingungen entgegenzunehmen.
5. Eine Transportversicherung wird nur nach schriftlicher Anweisung und nur für Rechnung des Bestellers abgeschlossen. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ist berechtigt, vom Besteller einen unverzinslichen Versandkostenvorschuss (ggf. einschließlich Versicherungskosten zu verlangen). Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ist unbeschadet ihren eigenen Rechte aus diesen Lieferungsbedingungen nicht verpflichtet, vor dem Eingang des eingeforderten Versandkostenvorschusses einen Transporteur zu beauftragen und einen Transporteur/ Spediteur zu übergeben. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ist verpflichtet, die Absicht der Anforderung eines Versandkostenvorschusses mindestens drei Werktage vor der Versandbereitschaft der Ware anzufordern. Unmittelbaren Ausgleich von Versandrechnung bzw. die Leistung eines unverzinslichen Versandkostenvorschuss zu verlangen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), welche der Sweetlight LCE, Bianca Dietz aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer / Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden der Sweetlight LCE, Bianca Dietz die folgenden Sicherheiten gewährt, welche sie auf Verlangen ihrer Wahl freigeben wird, soweit der Nennwert der Forderungen nachhaltig um mehr als 15% übersteigt.
b) Hat der Besteller im Zeitpunkt der Lieferung sonstige Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit der Sweetlight LCE, Bianca Dietz, gleich aus welchem Rechtsgrund, so behält sich die Sweetlight LCE, Bianca Dietz das Eigentum an der Vorbehaltsware darüber hinaus vor, bis der Besteller auch diese Forderungen erfüllt hat. c) Entstehen nach Lieferung der Vorbehaltsware weitere fällige Verbindlichkeiten des Bestellers gegenüber der Sweetlight LCE, Bianca Dietz, so ist das Eigentum an der Vorbehaltsware darüber hinaus vorbehalten, bis der Besteller alle fälligen Verbindlichkeiten erfüllt hat.
d) Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Darüber hinaus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Abnehmers.
e) Der Eigentumsvorbehalt der Sweetlight LCE, Bianca Dietz gilt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller zustehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für alle Ansprüche aus Wechseln oder Schecks.
2. Herstellung, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets im Auftrag des Käufers/Bestellers. Somit erlischt das (Mit-) Eigentum der Sweetlight LCE, Bianca Dietz durch gesonderte Herstellung, Verarbeitung oder Umbildung. So wird schon jetzt vereinbart, dass im Zuge einer Sonderherstellung, Verarbeitung oder Umbildung das Eigentum direkt an den Käufer/Besteller übergeht und ein Umtausch ausgeschlossen ist. Der Besteller / Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum der Sweetlight LCE, Bianca Dietz unentgeltlich. Waren, an welcher der Sweetlight LCE, Bianca Dietz (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer / Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Stundet der Käufer / Besteller seinen Kunden den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen die Sweetlight LCE, Bianca Dietz das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Ohne diesen Vorbehalt ist der Käufer / Besteller zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in diesem Fall nicht ermächtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer / Besteller schon jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ab. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ermächtigt den Käufer / Besteller widerruflich, die an die Sweetlight LCE, Bianca Dietz abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer/ Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wird die abgetretene Forderung an eine Rechnung (Kontokorrent zwischen dem Käufer / Besteller und dessen Kunden) aufgenommen, so tritt der Käufer / Besteller schon jetzt einen in der Höhe nach der Forderung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz entsprechenden Anteil am Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ab.
5. Soweit anlässlich von Reparaturen oder Dienstleistungen eingefügten Ersatzteile und Materialien, soweit sie anlässlich von Reparaturen oder Dienstleistungen durch die Sweetlight LCE, Bianca Dietz eingefügt und nicht zugleich wesentliche Bestandteile werden, behält sich die Sweetlight LCE, Bianca Dietz das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ist zur Herausgabe der reparierten Gegenstände des Bestellers / Kunden nur gegen vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (Kontokorrent) verpflichtet. Bei Lohnarbeiten behält sich Sweetlight LCE, Bianca Dietz das Pfandrecht am Material und evtl. Freiverkauf ohne Zustimmung des Bestellers vor.
6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer / Besteller auf das Eigentum der Sweetlight LCE, Bianca Dietz hinweisen und die Sweetlight LCE, Bianca Dietz unverzüglich benachrichtigen.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten der Käufer / Besteller -insbesondere Zahlungsverzug- ist die Sweetlight LCE, Bianca Dietz berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers / Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Sweetlight LCE, Bianca Dietz liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ist berechtigt, ihre auf Lager des Bestellers befindlichen Vorbehaltsware unverzüglich auf erstes Anfordern hin herauszugeben. Die Sweetlight LCE, Bianca Dietz ist berechtigt, im Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware zu entfernen und in eigenen Besitz zu nehmen, sofern der Besteller seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nicht nachkommt. Zu diesem Zwecke wird der Besteller der Sweetlight LCE, Bianca Dietz oder ihrer Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu allen seinen Geschäftsräumen und eine Einsicht in die Lagerdatei (Ausdruck der Lagerbewegung) der von der Sweetlight LCE, Bianca Dietz gelieferten Artikel.
9. Sollte der Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Abschnitt nach dem Recht des Landes, in welchem sich die Vorbehaltsware befindet, nicht rechtswirksam sein, so gilt statt seiner die dem nach dem Recht dieses Landes am nächsten kommende, rechtlich mögliche Sicherheit als vereinbart. Sind in diesem Zusammenhang irgendwelche tatsächlichen oder Rechtshandlungen des Bestellers erforderlich, so ist der Besteller auf Verlangen der Sweetlight LCE, Bianca Dietz zur Vornahme dieser Handlungen verpflichtet.
VIII. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet die Sweetlight LCE, Bianca Dietz unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich und nach billigem Ermessen unterliegender Wahl der Sweetlight LCE, Bianca Dietz auszubessern oder neu zu liefern, welche sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, als unbrauchbar oder als in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der Sweetlight LCE, Bianca Dietz unverzüglich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Sweetlight LCE, Bianca Dietz. Verzögert sich der Versand oder die Abholung der bestellten oder bearbeiteten Waren ohne Verschulden der Sweetlight LCE, Bianca Dietz, so erlischt die Haftung spätestens sechs Monate nach Gefahrenübergang.
2. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz auf die Abtretung der Haftungsansprüche, welche ihr gegen den eigenen Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen.
3. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängel geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in sechs Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
4. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austausch Werkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Sweetlight LCE, Bianca Dietz zurückzuführen sind.
5. Zur Vornahme aller der Sweetlight LCE, Bianca Dietz nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die Sweetlight LCE, Bianca Dietz von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Sweetlight LCE, Bianca Dietz sofort zu verständigen ist, oder wenn die Sweetlight LCE, Bianca Dietz mit der Beseitigung des Mangels in Verzug nach Nachfristsetzung gerät, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Sweetlight LCE, Bianca Dietz Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
6. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die Sweetlight LCE, Bianca Dietz, insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt und schriftlich anerkannt wird, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Die Kosten für Aus- und Einbau, die Kosten der etwa erforderlichen Bestellung ihrer Monteure, Hilfskräfte oder Dritte und damit verbundenen Nebenkosten wie beispielsweise Reisekosten werden ausdrücklich ausgenommen. Sollten derartige Kosten nach ausschließlich vorheriger, rechtzeitiger, schriftlicher Anzeige des Bestellers entstanden sein, berechtigen diese in keinem Fall zu Verrechnung mit anderen erbrachten Leistungen der Sweetlight LCE, Bianca Dietz. Derartigen Geschäftspraktiken oder Buchungsvorgängen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.
7. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.
8. Durch den Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung der daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
9. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, welche nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Der Besteller muss der Sweetlight LCE, Bianca Dietz Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe der bestellten oder bearbeiteten Ware schriftlich mitteilen. Mängel, welche auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Sweetlight LCE, Bianca Dietz unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
11. Ausgenommen aus der Gewährleistung und Haftung sind Verschleißteile und Leuchtmittel welche auf Wunsch Sondermasse haben, Weiterverarbeitet wurden und/oder eine Umbildung stattgefunden haben, diese unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht.
IX. Schadenersatzanspruch
1. Für alle gegen die Herstellung, Verarbeitung oder Umbildung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Ansprüchen aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung, positive Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung und Produkthaftpflicht , haftet die Herstellung, Verarbeitung oder Umbildung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2. Der Umfang des Schadensersatzanspruches richtet sich nach den in diesen Bedingungen vereinbartem Umfang, insbesondere
a) Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher- und nicht vertragswesentlicher Pflichten durch unsere Organe, gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten ist die Haftung Sweetlight LCE, Bianca Dietz ausgeschlossen.
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung und vertragswesentlicher und nicht vertragswesentlicher Pflichten durch nichtleitenden Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen, welche keine Organe, gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, haftet die Sweetlight LCE, Bianca Dietz nicht.
c) Bei grober Fahrlässigkeit unserer nicht- leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, welche keine Organe, gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellten sind, haftet die Sweetlight LCE, Bianca Dietz nicht, es sei denn, dass eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt.
d) In allen übrigen Fällen der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes haftet die Sweetlight LCE, Bianca Dietz, soweit für das Verschulden einzustehen ist.
e) In allen Fällen der Haftung der Sweetlight LCE, Bianca Dietz für nicht vorsätzliche Verletzung vertragswesentlicher und nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet die Sweetlight LCE, Bianca Dietz nicht für die Schäden, welche nur als entfernt liegend oder als nicht vorhersehbar anzusehen sind.
X. Eignung und Verwendung
Eine Gewähr für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Anwendungsvorschläge werden nach bestem Wissen erteilt. Sie sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Fall kann aus ihnen eine Haftung für Schäden oder Nachteile hergeleitet werden.
XI. Reparaturen und Dienstleistungen
1. Der Reparaturumfang bestimmt sich nach den Reparatur bzw. den Fehlerangaben des Bestellers.
. Sofern sich bei Durchführung der Reparatur eine Überschreitung des veranschlagten Reparaturkosten um mehr als 25% herausstellen sollte, ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur erforderlich.
3. Es werden für alle Reparaturaufträge folgende Kosten als Abrechnung bar vereinbart:
a) der entstandene und belegte Zeitaufwand einschließlich Fehlersuchzeit.
b) Wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil: - der beanstandete Fehler bei Prüfung nicht auftrat; - der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. - der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde, wird der entstandene und belegte Aufwand abgerechnet.
XII. Lohnfertigung
1. Bei vom Besteller bereitgestellten Material übernehmen die Sweetlight LCE, Bianca Dietz keine Verantwortung für die Qualität der angelieferten Ware / Ersatzteile. Mängelrügen sind nur zulässig, wenn die Sweetlight LCE, Bianca Dietz mit grober Fahrlässigkeit Ersatzteile oder Material, ohne den Besteller zu informieren verwendet hat. Zur Information besteht für die Sweetlight LCE, Bianca Dietz nur, soweit die Qualität erkennbar ist (keine versteckte Qualitätsmängel).
2. Ware, welche vom Besteller bereitgestellt wird, wird nur auf ausdrücklichen Wunsch, gegen entsprechende Kostenbeteiligung, im Rahmen der Betriebsversicherung mitversichert.
XIII. Datenschutz
Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass die Sweetlight LCE, Bianca Dietz aufgrund dieses Vertrages zum Zwecke der automatischen Verarbeitung (Rechnungsschreibung, Buchführung etc.) Daten zu seiner Person / Firma speichert.
XIV. Schlussvorschriften
1. Erfüllungsort für alle sich aus Geschäften mit der Sweetlight LCE, Bianca Dietz ergebenden Rechte und Pflichten ist 94563 Otzing. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft zwischen der Sweetlight LCE, Bianca Dietz und dem Besteller ist 94563 Otzing.
2. Die gesamte - auch zukünftige - Geschäftsbeziehung zwischen der Sweetlight LCE, Bianca Dietz und dem Besteller unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder sind sie ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil gewordenen Bestimmung oder Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem Gewollten am nächsten kommt. Soweit eine Bestimmung nicht in vollem Umfang rechtlich zulässig ist, soll sie im rechtlich geltenden Umfang gelten.
4. Ist der Besteller kein Kaufmann und auch keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein Sondervermögen des öffentlichen Rechts, oder ist er zwar Kaufmann, gehört das Geschäft aber nicht zum Betrieb seines Handelsgeschäftes, so finden nur die Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt dieser Bedingungen Anwendung.
5. Der Besteller gestattet der Sweetlight LCE, Bianca Dietz alle Produkte die bei Sweetlight LCE, Bianca Dietz hergestellt werden, auszustellen und für Eigenwerbung nutzen.
E-Mail: mail@sweetlight-led.com